Die Finnenhäuser sind als Vierraum-Doppelhäuser konzipiert und in der Formensprache der ländlichen Baukultur entworfen worden. Das Doppelhaus besteht aus zwei gleich großen Hälften. In der Regel ist es eingeschossig, wobei zwei Typen namens "Turku" und "Helsinki" möglich sind. In manchen Gemeinden finden wir auch zweigeschossige Finnenhäuser, den sog. "Kothka-Typ". Das Finnendoppelhaus hat eine Länge von 14,106 m und eine Breite von 7,876 m, also eine Grundflache von 109,98 qm. Eine Doppelhaushälfte misst dementsprechend 7,125 m Länge und 7,876 m Breite. Die Höhe vom Keller bis zum Schornstein beträgt 10,245 m. Die gesamte Wohnfläche für eine Finnendoppelhaushälfte bzw. eine Wohneinheit beträgt 74 qm.
Das Grundstück für ein Finnendoppelhaus misst in der Regel 1000 qm, sprich für eine Haushälfte 500 qm. Der Abstand zwischen zwei Doppelhäusern beträgt auf Grund der Brandgefahr zwischen 10 und 12 m. Eine Haushälfte des Finnenhauses Turku lässt sich folgendermaßen beschreiben: Die Außen- sowie die Innenwände sind aus Holz und Pappe. Die Bretterfassade wurde im Krieg mit Xylamon gestrichen, später mit Ölfarbe. Der Wandaufbau weist von außen nach innen eine Bretterverschalung, dann eine Luftschicht sowie wieder Bretter mit der sogenannten "Finnenpappe" auf. Diese Finnenpappe ist nicht einfach zu tapezieren, denn sie nimmt sehr viel Feuchtigkeit auf und wirft sich entsprechend. Die Luftschicht dient dazu, das Raumklima konstant zu halten und wirkt bis heute im Winter wärmend und im Sommer kühlend. Die hinterlüftete Fassade ist mit der Außenluft in Kontakt, so dass eine Zirkulation durchs ganze Gebäude regulierend wirken kann. Die Innenwände sind ohne Luftschicht konstruiert.
Die Fundamente im Keller liegen 0,30 m unter dem Kellerfußboden mit Stampfbeton. Die Kelleraußen- und Innenwände sind aus Kalksandsteinmauerwerk. Gegen das Erdreich ist eine Isolierschicht mittels Teeranstrich gesetzt. Die Kellerdecken sind aus hochwertigem Betonstahl, mit einer Belastung von bis zu 200 kg. Diese Betondeckenrippen können eine Lange bis zu 4 m Spannweite haben. In einigen Häusern wurden auch in den Kellerräumen Zwischenpfeiler eingebaut. Diese sollten bei einem Bombenangriff für einen Ausgleich im Haus sorgen. In jedem Kellerraum ist ein kleines Fenster eingebaut. Es gab meistens einen großen und zwei kleine Kellerräume (davon einer als Luftschutzkeller gedacht), außerdem eine Waschküche mit Waschkessel und Treppenaufgang in den Garten hinein. Der Luftschutzkeller verfügte über ein größeres Fenster mit Ausstiegssprossen, um die Bewohner auch aus einem verschütteten Keller retten zu können. Es gibt außerdem noch einen Kellerflur mit gemauertem Treppenaufgang ins Erdgeschoss. Unter dem Kellerflur der rechten Haushälfte fließt der Abwasserkanal für beide Haushälften.
Die Abwasserzulaufe aus der linken Haushälfte schließen sich unter der Brandmauer diesem Abfluss an. Im hinteren Teil des Hauses ist der Kanal nur für Schmutzwasser ausgelegt. Im vorderen Teil des Hauses schließt das Großwasserrohr für die Toiletten ans Abwasserrohr an. Wegen des gemeinsamen Abwasserrohrs - aus Kostengründen wahrend des Krieges konzipiert - kommt es bis in die heutige Zeit oft zwischen den Nachbarn zum Streit. Entweder ist das Abwasserrohr verstopft oder das Regenwasser wird zurück ins Haus gedrängt. In den Kellergängen gibt es sogenannte Schutzschwellen, die angesichts der häufigen Überschwemmungen in Folge starken Regens in den Zugängen zu den Kellerräumen hochgesetzt wurden.
Der Keller gehörte ursprünglich nicht zu den skandinavischen Häusern, ist jedoch mit Rucksicht auf die deutsche Lebensweise bei der Planung der Finnenhäuser mitbedacht worden. Auf die Kellerwände sind dann die Holzwände montiert. Das Erdgeschoss hat vier Raume. Links vom Keller kommend, eine Kochnische oder Küche von 6,24 qm. In der Küche ist hinten rechts am Fenster eine Speisekammer mit Klapplüftung nach draußen. In der Küche war ein Herd mit Holzkohlebefeuerung. Die Küche liegt zur Gartenseite. Eine Tür fuhrt zum Wohnteil (8,64 qm), wo auch gegessen wurde. In der Ecke rechts stand ein Kachelofen. Dieses Zimmer hat zwei Fenster, eines zum Hof und das andere zur Giebelseite. Die Fenster waren Doppelfenster mit Sprossen und weißem Anstrich. Die unteren Fenster hatten Klappladen. Gehen wir aus der Tür zum Flur und kommen dann ins Elternschlafzimmer (5,92 qm). Auch dort stand ein Kachelofen, diesmal links in der Ecke, als Gegenstück zu dem in der Wohnküche. Beide waren an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen, der aus Ziegelstein gemauert war. Der Schornstein in der Kochnische oder Küche ist dagegen ein Zweikammer-Schornstein für beide Haushälften. Der fast schlauchartige Flur führt durch eine Glastür mit Sprossenfenster zum Windfang bzw. Vorflur. Dort befindet sich eine große Toilette mit Handwaschbecken und Wasserkastenspülung. Im Abwasserrohrsystem der Toilette ist noch ein Abluftrohr eingebaut, das im Dach wieder zum Vorschein kommt.
Ein kleines Fenster nach draußen ist ebenfalls vorhanden. Die Haustur ist als Klöntür gestaltet und mit Klappladen versehen. Drei gemauerte Stufen fuhren von der Haustür in den Vorgarten. Vor dieser kleinen Treppe war ein Schuhabtreter in die Erde eingelassen. Kommen wir wieder ins Haus und gehen in den Vorflur durch die Glastür in Richtung Küche. Gleich links ist eine Holztreppe ins Dach oder Obergeschoss. Die Holztreppe hat 14 Stufen. An der Brandmauer ist ein Handlauf aus Holz angebracht. Die Brandmauer ist aus gemauertem Ziegelstein, neben den Schornsteinen und dem Keller der einzige massiv gemauerte Hausteil. Wir kommen jetzt von der Treppe ins Dachgeschoss und dessen Flur. Linker Hand ist das Badezimmer mit einer Größe von 3,89 qm. Im Badezimmer waren ein Badeofen, den man mit Holz beheizen konnte, und eine gusseiserne Wanne vorhanden. Der Fußboden ist mit schlichten Fliesen ausgelegt. Eine Dachgaube mit Sprossenfenster sorgt für ausreichende Belichtung.
Sofern zwei Familien eine Haushälfte bewohnten, wurde das Badezimmer häufig als Küche benutzt. Kommen wir aus dem Badezimmer wieder in den Flur, so sehen wir durch zwei Türen in die beiden Schlafkammern oder Kinderzimmer. Bei Doppelbelegung einer Haushälfte wurden diese Räume als Wohn- und Schlafzimmer eingerichtet. Die Zimmer sind verschieden groß, 11,11 qm und 13,78 qm, und hatten je einen Kachelofen. Die Helsinkihäuser, die mit der Giebelfront von Süden nach Norden stehen, hatten meistens noch eine zweite Gaube je Dachseite für diese beiden Schlafkammern. Die Turkuhäuser hatten eine Gaube je Dachseite und standen von West nach Ost. Die Wände sind zum Dachfirst hin schräge. Die Mittelwand zwischen beiden Kammern ist wegen der vom Schornstein ausgehenden Brandgefahr zu einem Drittel aus Stein gesetzt. Beide Kammern haben je ein doppelt verglastes Sprossenfenster in der Giebelseite. Gehen wir durch den 4,07 qm umfassenden Flur weiter, kommen wir zu einem Raumteil, das oft als kleines Kinderzimmer genutzt wurde. Dazu musste nur eine kleine Trennwand zum Flur eingebaut werden. Auf dem Flur ist zur Treppe hin ein 90 cm hohes Holzgitter angebracht. Eine Dachgaube mit Sprossenfenster versorgte den Flur mit Licht. In der Decke ist eine Klappleiter zum Boden eingebaut. Der Dachboden war zunächst nicht ausgebaut. Der Unterboden vom Dachboden ist aus Holz und dicken Pappschichten. Die Dachsparren lassen die auf allen Bauteilen vorhandenen finnischen Maßangaben sehen.
Die beiden Schornsteine sind auf dem Dachboden nicht verkleidet. In den Schornsteinen selber war eine aus Stein eingebaute Kontrollklappe zu sehen. Von außen betrachtet, befinden sich auf dem Dach pro Seite ein oder zwei Dachgauben. Diese Dachgauben haben ein weißes Sprossenfenster sowie ein weißes Zierbrett herum. An den Seiten ist Blechverkleidung. Die Dachgauben sind als Schleppluken konstruiert. Die Dächer in 50 Grad Neigung sind mit erdbraunen Ziegeln, die man auch Biberschwanz nannte, eingedeckt. Mit dem Material wurden auch die Dachgauben eingekleidet. Das ca. 350 bis 500 qm große Grundstück mit Vor- und Nutzgarten war mit einer lebenden Hecke (Liguster) eingefasst. Im Vorgarten wurde noch ein Baum gepflanzt, meist eine Linde. Diese Bäume sollten die Straße begrünen und die Häuser vor zu großer Sonneneinstrahlung schützen. Außerdem hoffte man, dass die Siedlung so vor feindlichen Fliegern getarnt werden konnte.
Der Charakter einer Gartenstadt oder Landarbeitersiedlung war durchaus gewollt. Der Nutzgarten diente zur Selbstversorgung, wodurch auch die Möglichkeit zur Kleintierhaltung geboten wurde. Neben der Selbstversorgung verschaffte ein solches Gartengrundstück auch Entspannung von der Arbeit im Betrieb, hob die Lebensqualität und entsprach damit der nationalsozialistischen Ideologie.
Quellen: (1.) Haus-Beschreibung von Peter Plischewski (†25.12.2022), erschienen im *Jahrbuch für Heimatkunde im Kreis Plön* aus dem Jahr 2005. (2.) Ortsrechtsammlung *Satzung der Stadt Neumünster für die Baugestaltung der Finnenhaussiedlung* aus dem Jahr 1985 |