Einfelder See - Sport, Natur, Erholung
Der Einfelder See entstand am Ende der letzten Eiszeit vor ungefähr 20.000 Jahren. Als "zu- und abflussloser Rinnensee" hat er Höhen und Tiefen erlebt. Im Jahr 1983 ging man den extremen Schwankungen des Wasserstandes nach und es wurde dazu ein wissenschaftliches Gutachten erstellt. Darin wird festgehalten, dass der See in einem normalen Jahr von 1,4 Mio m³ Regenwasser direkt gespeist wird. Dazu fließen ca. 0,3 Mio m³ über den Moorgraben aus dem Dosenmoor in den See und ca. 1,2 Mio m³ werden durch das Grundwasser geliefert. Dagegen stehen Verluste in Höhe von 0,8 Mio m³ durch Verdunstung sowie 2,1 Mio m³ durch Versickerung und durch die Abflüsse des Seegrabens und des Steingrabens in Mühbrook. Seit 1970 gehört Einfeld als Stadtteil zu Neumünster. Der See aber kam bereits viel früher als Tauschobjekt für militärische Anlagen in den Grundbesitz der Stadt. In der Eingemeindungsakte von 1937 heißt es: "Neumünster hat die Absicht, den See mit einer großen Badeanstalt zu versehen, die für Menschenansammlungen notwendigen Einrichtungen und schließlich auch eine Grünanlage um den See zu schaffen." Die Stadt Neumünster war seit 1937 Eigentümerin der Wasseroberfläche des Sees und für den Rundwanderweg verantwortlich. Mit der Eingemeindung obliegt der Stadt auch die Pflege und Erhaltung des Sees und seiner Uferbereiche. Da der gesamte See und seine Ufer sich in kommunalem Eigentum befinden, ist der Einfelder See überall zugänglich. Lediglich das Westufer mit ca. 2,4 Hektar wurde per Verordnung im Jahre 1955 als "Vogelschutzgebiet am Einfelder See" unter Schutz gestellt. Im Jahre 1987 wurde die Fläche auf 13 Hektar erweitert. Quellen: (1.) "Neumünster - Die Eingemeindungen 1938/1970" - Stadtverwaltung Neumünster - Pelle Dose - Leiter Bauverwaltungs-, Hoch- und Tiefbauamt - Aufstellung mit insgesamt 14 Fundstellen (2.) Festschrift zur Einweihung der Mehrzweckhalle am 24.08.1956 mit dem Titel "Einfeld. Vom Bauernhof zur Großgemeinde" (3.) Stadt Neumünster unter www.neumünster.de (4.) Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG) vom 28.01.2005 (5.) Je ein Foto von Michael und Jannik |
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Die Wanderwege am, um und an den See ist ausgeschildert. |
Der Rundweg um den Einfelder See ist gut ausgebaut. |
Eine Verordnung regelt das Angeln, Segeln, Rudern, Kanu fahren. |
Der See kann auch mal über die Ufer treten. |
Hinweise im Bereich des Grillplatzes |
Durch eine Verordnung der Stadtverwaltung festgelegt, |
Fitnesscenter an der Dorfbucht (Foto: Michael) |
Eisvergnügen in der Dorfbucht (Foto: Drohne Jannik) |