Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Einfeld (Jagdrevier Einfeld) hat eine bejagbare Fläche von rd. 850 ha. Er erstreckt sich im Norden nördlich des Bondenholzes über den Einfelder See bis zu Teilflächen des Dosenmoores. Der Rand der Siedlungsgebiete östlich der Kieler Straße bildet die Reviergrenze zum Jagdrevier Tungendorf. Im Süden bildet der Tungendorfer- bzw. Stover-Graben die Grenze. Die westliche Grenze erstreckt sich teils östlich, teils westlich der Bahnlinie Neumünster-Rendsburg und der Autobahn A 7. In den befriedeten Bezirken (Siedlungsgebiete, Sportplätze, Kleingartenanlagen, Friedhof) ruht die Jagd.
Das Recht zur Jagd wurde in Einfeld von der Einfelder Jagdgenossenschaft langfristig an ortsansässige Jäger verpachtet. Durch die Ausgabe einer Jagderlaubnis sind weitere Jäger in die Einfelder Jagd eingebunden. Die Jagdausübung unterliegt in Deutschland umfangreichen gesetzlichen Regelungen, Erlassen und Verordnungen. Die wichtigsten Gesetze sind das Bundesjagdgesetz und das Landesjagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Damit ein Jäger / eine Jägerin die Jagd ausüben darf, muss ein gültiger Jagdschein mitgeführt werden. Der erste Jagdschein wird von der Behörde erteilt, wenn eine Jägerprüfung bestanden wurde. In der Jägerprüfung werden umfassende Kenntnisse aus vielen Bereichen, die mit der Natur und der Jagd zusammen hängen, verlangt.
Das Einfelder Jagdrevier ist ein typisches Niederwildrevier. Zum hier vorkommenden Niederwild gehören Rehwild, Feldhase, Wildkaninchen, Fuchs, Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel und Dachs. Daneben gibt es durch das Dosenmoor und den Einfelder See zahlreiches Federwild .Jagdlich relevant sind Fasanenhähne, Stockenten und Wildgänse. In den östlichen Revierteilen kommen die Hochwildarten Damwild und Schwarzwild (Wildschweine) vor. Für die einzelnen Wildarten sind Jagd-und Schonzeiten durch Landesverordnung festgelegt. Grundlage für die Bejagung von Rehwild und Damwild sind von der Unteren Jagdbehörde festgelegte Abschusspläne. Für die übrigen Wildarten gibt es zwar keinen Abschussplan, aber auch hier gilt es, nachhaltig zu jagen und nur den natürlichen Zuwachs abzuschöpfen.
So werden in Einfeld zum Beispiel seit Jahren keine Rebhühner mehr gejagt, da ihr Bestand durch die landschaftlichen Veränderungen landesweit zurückgegangen ist. Durch die Jagd gewinnen die Einfelder Jäger hochwertige Lebensmittel. Wildfleisch ist ein schmackhaftes, hochwertiges Nahrungsmittel in Prämiumqualität, bekömmlich und gesund, für Schon- und Diätkost gut geeignet, nährstoff- und eiweißreich, aber kalorienarm, fettarm und damit cholesterinarm und letztlich natürlich beschaffen. Wildfleisch der Saison erhalten Sie abgehangen und fachgerecht portioniert von den Einfelder Jägern. Das Nachstellen und Töten von Tieren ist aber nur ein Teil der Jagd.
Schon im Bundesjagdgesetz ist festgelegt, dass mit dem Jagdrecht die Pflicht zur Hege verbunden ist. Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlage. Um das ihnen anvertraute Wild zu hegen wird von den Einfelder Jägern versucht, die für das Wild nachteiligen Veränderungen in der Natur möglichst auszugleichen. Um den bodenbrütenden Vögeln, den Hasen und Kaninchen das Überleben zu erleichtern, werden Füchse scharf bejagt. Die Füchse profitieren als Generalisten und Kulturfolger von den landschaftlichen Veränderungen und würden ohne Bejagung mangels natürlicher Feinde Überhand nehmen und die Bestände ihrer Beutetiere weiter reduzieren. Zur Hege gehört in Einfeld auch die Anlage von Blühsteifen am Ackerrand, das Aufstellen von Entenbruthäusern, die Anlage von Gehölzen und Feuchtbiotopen sowie die Förderung heimischer Frucht tragender Baum- und Straucharten.
Von den jagdausübungsberechtigten Einfelder Jägern wird auch der Jagdschutz wahrgenommen. Hierzu gehören der Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften. Ein großes Problem für die Einfelder Jäger ist die hohe Anzahl von Autounfällen mit Wild. Bedingt durch die vielen stark befahrenen Straßen, die das Revier durchschneiden, kommt es häufig zu Unfällen mit Wild. Wildunfälle sind immer mit materiellen und zum Teil auch gesundheitlichen Schäden für die Menschen verbunden, und für das Wild in der Regel tödlich.
Um die Zahl der Wildunfälle zu reduzieren, wurden verschiedene Maßnahmen von den Einfelder Jägern eingeleitet. Hierzu gehören die auf ihre Anregung hin erfolgten erhöhten Abschusszahlen für das Rehwild im Abschussplan, verstärkte Bejagung der Rehe im Bereich der Ausfallstraßen und die Anbringung von blauen Reflektoren an den Leitpfählen der Straßen. Der beste Schutz für den Autofahrer vor Wildunfällen besteht aber trotzdem in einer vorsichtigen Fahrweise, insbesondere in der Dämmerungszeit auf den Straßenabschnitten mit dem Hinweisschild „Achtung Wildwechsel“.
Sollte es zu einem Wildunfall gekommen sein, ist umgehend - auch zur Nachtzeit - der zuständige Jäger zu informieren. Dieses kann auch über die Polizei erfolgen. Bei der Polizei liegen Listen mit den zuständigen Jägern vor. Der Jäger wird das Wild von seinen Leiden befreien. Dazu gehört auch die Nachsuche mit dem Jagdhund, wenn das verletzte Tier nicht am Unfallort aufgefunden wird. Durch den Unfall getötetes Wild wird der Jäger von der Straße holen und fachgerecht entsorgen. Die für die Versicherung benötige Unfallbestätigung wird direkt am Unfallort vom Jäger ausgestellt.
Die Jagd wird in der Regel als Einzeljagd ausgeübt. Damit die Geselligkeit nicht zu kurz kommt, treffen sich die Einfelder Jäger regelmäßig. Sei es zum traditionellen Frühstück zum Aufgang der Bockjagd Anfang Mai draußen im Revier, zu gemeinsamen Revierarbeiten, zum gemütlichen Bockbier oder zum Hasensilvester zum Ende der Hasen-Jagdzeit im Januar. Hier werden die neuesten Entwicklungen im Revier besprochen und Erfahrungen ausgetauscht. Ein besonderes Ereignis ist die große Treibjagd im Dezember. Hierzu werden auch Vertreter der benachbarten Reviere eingeladen. Dieses fördert das gute nachbarschaftliche Miteinander. Bei der revierübergreifenden Fuchsbejagung im Januar wird, wie in den benachbarten Revieren auch, gemeinsam gezielt dem Fuchs nachgestellt. Hierzu sind auch revierlose Jäger willkommen.
Quelle: (1.) Der Text von von Ingbert Tornquist, ehem. Vorsitzender der Kreisjägerschaft, geschrieben
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