Tagesmütter in Einfeld
Für den eigenen Nachwuchs vor Eintritt des Kindergartenalters einen Krippenplatz zu ergattern, gleicht einem Lottogewinn. Daher findet die Kindertagespflege, früher Tagesmütter genannt, großen Zuspruch. Die sogenannten "Kindertagespflegepersonen" sind flexibler als Kinderkrippen und können bei kleiner Gruppengröße individueller auf die Kinder eingehen. Der Gesetzgeber beschreibt im Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz) das Anforderungsprofil und die Aufgaben einer Tagesmutter, sowie die Voraussetzungen, unter denen das Jugendamt die rechtlich notwendige Erlaubnis zur Kindertagespflege erteilt. Ein Berufs- oder umfangreicher Privathaftpflichtschutz, der die Tätigkeit als Tagesmutter mit einschließt, ist unverzichtbar, da mit der Betreuung eines minderjährigen Kindes automatisch die Übernahme der Aufsichtspflicht einhergeht. Während der Betreuungszeit liegt das Aufenthaltsrecht für die Kinder bei der Tagesmutter. Bei der Abholung darf sie das Kind ausschließlich an Personen übergeben, die dazu vorher von den Eltern schriftlich ermächtigt wurden.
Die "Offene Tagesmüttergruppe e.V. Neumünster" hatte sich im Jahr 2001 gegründet. Im Jahr 2010 konnte der Verein bereits über 70 Mitglieder vorweisen. In Zusammenarbeit mit der Volkshochschule sowie dem "Evangelischen Familienbildungswerk" wurden Tagesmütter qualifiziert. 2008 hatte der Verein mit eigenen Räumen und festen Bürozeiten ein weiteres Ziel erreicht. Bei der Aufstellung und der Erhaltung der Qualitätsstandards spielte natürlich auch die Kooperation mit dem Fachdienst Kinder, Jugend und Kindertagespflege eine ganz wesentliche Rolle. Von großer Bedeutung für den Verein war nicht nur die Umsetzung des TAG § 23 Abs. 2 (Förderung in Kindestagespflege) und die regelmäßige Präsentation auf den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses, sondern auch die Tatsache, dass unter Mitwirkung des Vereins eine Erhöhung des Aufwendungsersatzes erreicht werden konnte. Im Jahr 2012 stellte man fest, daß aus dem Verein "QuaKi qualifizierende Kindertagespflege Neumünster e.V." wurde. Im Jahr 2020 wurde der Verein aufgelöst. Seit Mai 2009 wird durch Förderung des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union ein „Zentrum für Kindertagespflege“ in Neumünster co-finanziert und wurde von der "Offenen Tagesmüttergruppe e.V. Neumünster" aufgebaut. In diesem Rahmen bietet der Verein in seinen Räumen im Haart 3 seit September 2009 einen monatlichen Kaffeetreff an. Dieser fand immer am letzten Donnerstag im Monat ab 15.00 Uhr statt, jedoch nicht in den Ferien. Das „Zentrum für Kindertagespflege“ sollte als „Kontakt Raum“ für Kindertagespflegepersonen und deren Kinder offen stehen. Die Räume können auch für Elternabende oder Ähnliches genutzt werden. Es werden Fortbildungen in allen Bereichen der Kindertagespflege organisiert und angeboten. Im Jahr 2023 liest man in Neumünster von der Interessengemeinschaft (IG) Kindertagespflege. Die Kitapflegepersonen sind über die Stadtverwaltung - Fachberatung Kindertagespflege - zu erfragen. In Einfeld sind u.a. Renate Menzel und Frauke Rusche dabei, die das "Nesthäkchen" führen und unter Telefon 04321/52532 sowie über die Homepage www.nesthaekchen-nms.de erreichbar sind. Maximal 10 Kinder können dort betreut werden. Wie alle Kitapflegepersonen haben die Tagesmütter mindestens 160 Stunden Qualifikation gemäß dem DJI (Deutschen Jugend Institut) nachzuweisen oder sind höher qualifiziert. Sie absolvieren regelmäßige Fortbildungen im Jahr (min. 12 Stunden). Weiterhin bilden sie sich alle 3 Jahre im Bereich Erste Hilfe am Kleinkind fort. Alle Tagesmütter tauschen sich regelmäßig mit anderen Kitapflegepersonen aus und sind untereinander vernetzt. |
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Quellen: (1.) Stadt Neumünster - Fachberatung Kindertagespflege - www.neumuenster.de (2.) Nesthäkchen in Einfeld - www.nesthaekchen-nms.de (3.) QuaKi Neumünster e.V. ... der Verein wurde im Jahr 2020 aufgelöst (4.) Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG - aus dem Jahr 2005 (5.) Zeitungsartikel im Holsteinischer Courier vom 13.01.07 // 06.11.08 // 19.01.09 // 25.04.09 // 29.05.09 // 13.03.10 // 14.09.16 // 03.12.2020 // 13.07.2023 (6.) Zeitungsartikel der Kieler Nachrichten vom 14.09.16
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