Einfeld-Amtlich > Stadtteilbeirat > Grundlage für die Beiratsarbeit
Nach der Eingemeindung im Jahre 1970 wurde für den Stadtteil Einfeld ein Ortsbeirat gebildet. Ab dem 04. Juli 1978 wurde dieses Gremium als Stadtteilbeirat bezeichnet und nach Kommunalwahlen werden deren Mitglieder durch die Ratsversammlung gewählt. Einfeld betreffend ist in der Hauptsatzung der Stadt Neumünster unter anderem Folgendes über den Stadtteilbeirat niedergelegt:
Das Verfahren der Unterrichtung der Stadtteilbeiräte ist in der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung zu regeln. (3) Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f) GO wird den Stadtteilbeiräten übertragen. (4) Den Stadtteilbeiräten wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Entscheidung über die Verschwiegenheitspflicht (§ 32 Absatz 4 GO), über die Befangenheit (§ 22 Abs. 4 GO) und über die Feststellung der Treuepflicht (§ 23 Abs. 4 GO) für die nach § 46 Abs. 8 GO teilnahmeberechtigten Personen übertragen (§ 46 Abs. 11 GO in Verbindung mit § 47c Abs. 3 GO). (5) Die Vorsitzenden der Stadtteilbeiräte werden zu Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamten ernannt. Sie führen die Bezeichnung “Stadtteilvorsteherin” oder “Stadtteilvorsteher”. * * * * *
Manfred Zielke (2023-2028) - Susanne Grund (2022-2023) - Sven Radestock (2013-2022) - Manfred Zielke (2009-2013) - Axel Westphal (2008-2009) - Michael Keller (2007-2008) - Klaus Gerecke (2003-2007) - Günter Riecken (1994-2003) - Heino Scheel (1986-1994) - Walter Gummert (1982-1986) - Bruno Fuhlendorf (1978-1982) - Walter Gummert (1970-1978)
Quellen: (1.) Hauptsatzung der Stadt Neumünster vom 22.01.2021 - mit Stand 01.01.2023 (2.) Protokolle der Beiratssitzungen von 1970 bis Heute
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