Folster

Rainer Folster
Garten- u. Landschaftspflege
Winterdienst
 
Folster  

Folster  
 
Enenvelde 76
24536 Neumünster

Telefon   04321 959716
   
Mobiltelefon   0174 6841704
   
   
 


 
 
Weitere Informationen

Winterdienstpflichten für Bürgerinnen und Bürger sind in Neumünster geregelt. Diese sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neumünster sowie im Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein festgelegt.
Schnee oder Glätte sind in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee beziehungsweise entstandene Glätte ist bis 08:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bis 20:00 Uhr müssen die Räumarbeiten so oft wie erforderlich wiederholt werden. Die Streu- und Räumbreite auf Fußwegen sollte mindestens 1,20 Meter betragen.
Sind Sie gut auf den Winter vorbereitet? Brauchen Sie Hilfe? Rufen Sie an, wir machen Ihnen ein Angebot für einen Winterdienst.