Einfeld-Amtlich > Stadtteilbeirat > Grundlage für die Beiratsarbeit
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Nach der Eingemeindung im Jahre 1970 wurde für den Stadtteil Einfeld ein Ortsbeirat gebildet. Ab dem 04. Juli 1978 wurde dieses Gremium als Stadtteilbeirat bezeichnet und nach Kommunalwahlen werden deren Mitglieder durch die Ratsversammlung gewählt. Einfeld betreffend ist in der Hauptsatzung der Stadt Neumünster unter anderem Folgendes über den Stadtteilbeirat niedergelegt:
Das Verfahren der Unterrichtung der Stadtteilbeiräte ist in der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung zu regeln. (3) Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f) GO wird den Stadtteilbeiräten übertragen. (4) Den Stadtteilbeiräten wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Entscheidung über die Verschwiegenheitspflicht (§ 32 Absatz 4 GO), über die Befangenheit (§ 22 Abs. 4 GO) und über die Feststellung der Treuepflicht (§ 23 Abs. 4 GO) für die nach § 46 Abs. 8 GO teilnahmeberechtigten Personen übertragen (§ 46 Abs. 11 GO in Verbindung mit § 47c Abs. 3 GO). (5) Die Vorsitzenden der Stadtteilbeiräte werden zu Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamten ernannt. Sie führen die Bezeichnung “Stadtteilvorsteherin” oder “Stadtteilvorsteher”. |
2022 - 2023 > Stadtteilvorsteherin (interim) - Susanne Grund 2013 - 2022 > Stadtteilvorsteher - Sven Radestock 2009 - 2013 > Stadtteilvorsteher - Manfred Zielke 2008 - 2009 > Stadtteilvorsteher - Axel Westphal 2007 - 2008 > Stadtteilvorsteher - Michael Keller 2003 - 2007 > Stadtteilvorsteher - Klause Gerecke 1994 - 2003 > Stadtteilvorsteher - Günter Riecken 1986 - 1994 > Stadtteilvorsteher - Heino Scheel 1982 - 1986 > Stadtteilvorsteher - Walter Gummert 1978 - 1982 > Stadtteilvorsteher - Bruno Fuhlendorf 1970 - 1978 > Ortsbeiratsvorsitzender - Walter Gummert |