See u. Mehr > Das Dosenmoor > Sicherung der Flächen im Dosenmoor


Die Luftbildaufnahme zeigt die kleinen Erfolge der Renaturisierung durch die Vernässung, die mit Hilfe von "Eisernen Mönchen" erfolgt. Otto Faßbinder aus Negenharrie hat sich für den Geschichtsverein für das ehemalige Bordesholm e.V. mit dem "Dosenmoor - heute" beschäftigt und folgenden Bericht verfasst, der im Jahrbuch 2009 erschien (Seite 32 bis 37). Der Verfasser bezieht in seinen Ausführungen auf die Festschrift von Peter Hildebrandt "50 Jahre NABU Neumünster 1952-2002". Mit Stichtag Juli 2012 sind insgesamt rund 75 ha im Besitz des Vereins. Siehe dazu auch
www.nabu-neumünster.de .

Der Flächenkauf im Dosenmoor durch den Naturschutzbund (NABU) Neumünster begann zwei Jahre nach der Ausweisung als Naturschutzgebiet. Im Vordergrund stand dabei zunächst die Sicherung vogelkundlicher Beobachtungen. Dem NABU Neumünster wurden zwar durch das Forstamt Neumünster vier Betreuer zugestanden, ein dauerhaftes Betretungsrecht auf allen Moorflächen schien für den NABU zum damaligen Zeitpunkt jedoch keinesfalls gesichert. Der NABU befürchtete durch den Zustrom einer Vielzahl untersuchender Wissenschaftler wie Botaniker und Biologen oder durch andere Entwicklungen irgendwann aus dem Dosenmoor verdrängt zu werden. Seine erste Parzelle erwarb der NABU Neumünster 1983 auf dem Gemeindegebiet Großharrie. Die schmale lang gezogene Fläche in der Größe von 5.298 qm erstreckte sich vom Rand bis in das Kerngebiet. Von dieser Parzelle aus konnte die vogelkundlich interessante durch Überstauung entstandene Wasserfläche des ehemaligen Abtorfungsgebietes bestens beobachtet werden. Im Jahr 1984 erwarb der NABU noch vier kleinere Parzellen in der Gesamtgröße von 19.867 qm auf den Gemeindegebieten von Großharrie, Bordesholm und Wattenbek.

Mag es auch zu Beginn mit Anlass zum Erwerb der ersten Flächen gewesen sein, sich ein Betretungsrecht zu sichern, so erfolgte die Fortsetzung des Flächenankaufes bis in die heutige Zeit aber aus einem anderen Grund: Die Ausweisung eines Gebietes als Naturschutzgebiet bedeutet in Deutschland nicht, dass der staatliche und/oder private Naturschutz in diesem Gebiet dann machen darf was er will bzw. was aus Sicht des Naturschutzes erforderlich wäre. Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes ist keine Enteignung der privaten Flächeneigentümer! Solange auch nur ein Flächeneigentümer einer auch noch so kleinen Parzelle z. B. in einem Moor gegen eine Wiedervernässung seiner Flächen ist, kann diese Maßnahme nicht durchgeführt werden. Dies ist auch der Grund, warum das Kaufen von Flächen innerhalb eines Naturschutzgebietes überhaupt sinnvoll ist. Ansonsten könnte man ja sagen "Was soll das - ist doch eh schon Naturschutzgebiet".

Der Ankauf von Parzellen durch den NABU erfolgt(e) bald ausschließlich vor diesem Hintergrund; die Überführung möglichst vieler Flächen in das Eigentum des Naturschutzes zu erreichen, um die Flächen für die Renaturierung des Moores uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Auch aus finanziellen Gründen dauerte es sechs Jahre, bis der NABU 1990 durch Vermittlung eine weitere mit 12.039 qm sehr große Parzelle auf dem Gemeindegebiet Negenharrie ankaufte. Von da an gewann für den NABU die nachhaltige, flächenhafte Sicherung des Dosenmoores an Bedeutung. Weil die Stiftung Naturschutz S-H die zahlreichen kleinflächigen Parzellen inmitten des Moores wegen der anfallenden verhältnismäßig hohen Umschreibungskosten nicht ankaufte, beschritt der NABU Neumünster diesen dornigen Weg. Um eventuelle Einsprüche der vielen Eigentümer gegen die beabsichtigte Wiedervernässung zu minimieren, spielte beim NABU die Überlegung von Flächenzusammenführungen eine vorrangige Rolle. 1991 konnten vom NABU dann drei kleine Parzellen angekauft werden.

Anlässlich des bevorstehenden 40-jährigen Jubiläums des NABU Neumünster begann im Herbst 1991 eine groß angelegte zweckgebundene Spendenaufrufaktion für den Landkauf im Dosenmoor. Diese Aktion wurde wohl zum größten Erfolg in der Vereinsgeschichte. Mit über 42.000,- DM konnte der NABU 1992 schlagartig 31 Parzellen von zusammen 107.990 qm im Dosenmoor erwerben und endgültig für den Naturschutz sichern. Die Erfolgswelle und angeknüpfte Kontakte mit den Eigentümern ausnutzend setzte der NABU die Kampagne in den folgenden Jahren erfolgreich fort. Trotzdem der NABU meist nur 0,25 DM für den Landankauf zahlte, kam es 1992 wegen der vielen Verkaufswilligen zu einem finanziellen Engpass. Daher musste der NABU erstmals Hilfe in Anspruch nehmen. Von der ASBRA-Stiftung aus Oldenburg/Holstein bekam der NABU 1992 für zwei größere Parzellen einen Zuschuss von über 3.000,- DM und von der Stiftung Naturschutz S-H 1.170,- DM für vier kleine Parzellen. Weitere Zuschüsse von der Stiftung Naturschutz flossen 1996 mit 390,- DM für eine Parzelle und 1997 für drei Parzellen 1.800,- DM. Bei dem Ankauf von zwei Parzellen auf dem Moorbereich der Stadt Neumünster unterstützte die Vereinigung zur Förderung des Natur- und Umweltschutzes in Neumünster e.V. (NUN) den NABU im Jahr 2001 mit 3.000,- DM. Alle Landkäufe mussten zunächst über den NABU-Landesverband S-H abgewickelt werden, da er auch als Eigentümer im Grundbuch auftrat. Sämtliche Ausgaben wie Kaufpreis, Notar- und Umschreibungskosten trug jedoch der NABU Neumünster.

Erst als sich der NABU Neumünster 1994 die Rechtsform eines eingetragenen Vereins gab, war er auch berechtigt, eigenständig Land zu erwerben. Per notariellen Überlassungsvertrages vom 05.09.1994 zwischen Landesverband und Ortsgruppe wurden die Grundstücke dann zurückgegeben und der NABU Neumünster Anfang 1995 als Eigentümer in den Grundbüchern vermerkt. Der faire Landkauf des NABU beeindruckte offenbar die Mühbrooker Landwirte und Gemeinschaftsvertreter. Ohne besondere Anregung des NABU beschlossen Mühbrooks Kommunalpolitiker einstimmig die gemeindeeigenen Parzellen zu verschenken. Mit einem beglaubigten Schenkungsvertrag wurden 1993 dann zwei große Parzellen von zusammen 19.110 qm im Mühbrooker Moorteil auf dem Gemeindegebiet von Bordesholm gelegen an den NABU übereignet. In Erwartung einer damit verbundenen Signalwirkung auch auf andere Gemeinden, war diese Haltung hoch einzuschätzen. Der NABU schrieb nun auch andere Gemeinden an und bat um Überlassung. Anlässlich des 750jährigen Jubiläums der Gemeinde Rumohr kam es zur nächsten Schenkung. Die Gemeinde Rumohr war als Rechtsnachfolgerin der 1938 aufgelösten Kommune Sprenge in den Besitz der Moorflächen gelangt. Als besondere Geste im Jubiläumsjahr wurde am 27.08.1995 der Schenkungsvertrag unter freiem Himmel im Dosenmoor unterzeichnet. Dies geschah in Verbindung mit einer Bürgerwanderung nebst Imbiss im Rahmen der 750-Jahr-Feier. Die beiden Parzellen in der Größe von zusammen 7.022 qm liegen im Sprenger Moorteil auf dem Gemeindegebiet von Wattenbek. Zur dritten Schenkung kam es Ende 1995 durch die Gemeinde Grevenkrug. Dem NABU wurde eine gemeindeeigene Parzelle in der Größe von 4.710 m2 im Grevenkruger Moorteil auf Wattenbeker Gemeindegebiet überlassen.

Zur bislang letzten Schenkung an den NABU kam es 1999 durch die Gemeinde Bordesholm. Diese 2.213 qm große Fläche liegt im Mühbrooker Moorteil im eigenen Gemeindegebiet. Von weiteren Moorparzellen mochte sich die Gemeinde Bordesholm nicht trennen. Andere Gemeinden verschenkten zwar keine Moorparzellen, stellten ihre Flächen aber zur kostenlosen Pacht zur Verfügung. So konnten 1995 Nutzungsvereinbarungen über einen Zeitraum von 20 Jahren mit der Gemeinde Brügge über vier Parzellen in der Gesamtfläche von 2,3 ha und mit der Gemeinde Wattenbek über zwei Parzellen in der Größe von 2,7 ha getroffen werden. Mit der Gemeinde Bönebüttel besteht eine Nutzungsvereinbarung für eine Parzelle von 0,9 ha mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die stets stillschweigend um ein Jahr verlängert wird. Die Gemeinden Reesdorf und Bissee lehnten dagegen einen Verkauf oder gar eine Verschenkung ihrer Parzellen kategorisch ab. Je nach Spendenaufkommen setzte der NABU Neumünster den Landkauf im Dosenmoor unermüdlich fort. Im Jahr 1996 konnte der NABU Neumünster die 100. Parzelle erwerben. Während eines kleinen Festaktes würdigten Theda Fresemann als Dezernentin für Natur und Umwelt der Stadt Neumünster und der NABU-Landesvorsitzende Hermann Schultz den Flächenkauf als langfristige Sicherung des Dosenmoores und dankten der NABU-Gruppe Neumünster für ihren vielfältigen Einsatz für diesen wertvollen Lebensraum.

Als Landbesitzer im Dosenmoor wurde der NABU Neumünster gleichzeitig auch Mitglied in den zuständigen Jagdgenossenschaften Bordesholm, Wattenbek, Fiefharrie, Großharrie und NMS-Tungendorf. Um an die zustehende Jagdpacht zu gelangen, mussten die angekauften Parzellen an die jeweiligen Genossenschaften gemeldet werden. An den Jagdgenossenschaftsversammlungen nahm der 1. Vorsitzende Peter Hildebrandt meist teil. Hierbei konnten so manche Vorurteile, Irrtümer und Gerüchte ausgeräumt sowie Schwellenängste abgebaut werden. Besonders wichtig waren bei den Zusammenkünften auch die Kontakte wegen einer möglichen naturverträglichen Jagd im Dosenmoor und weiterer Landkäufe. Neben den Einnahmen aus der Jagdpacht sind jedoch auch Ausgaben vorhanden. So sind für die Gemeinde Negenharrie über das Amt Bordesholm Land zurzeit jährlich 36,- DM an Gewässerunterhaltungsgebühren zu entrichten.

Aufgrund der Deklarierung einiger Parzellen als Streuwiese muss der NABU im Moment jährlich 10,92 DM an Grundsteuer abführen. Für eine Nutzungsänderung im Grundbuch wären laut Finanzamt wegen der Bestellung eines Gutachters und der Umschreibungskosten leicht 600,- DM aufzubringen und das steht daher keinem Verhältnis zur Grundsteuer. Die im Kreis Plön des Dosenmoores erworbenen Parzellen wurden für den NABU im Grundbuch von Bönebüttel, die im Kreis Rendsburg-Eckernförde gelegenen zunächst im Grundbuch von Brügge eingetragen. Wegen der besseren Übersicht und der beantragten Jagdpacht musste 1997 das Grundbuch von Brügge entflochten werden. Nunmehr sind alle Parzellen der einzelnen Gemeindegebiete wie folgt eingetragen:
Gemeinde Bordesholm -  Grundbuch von Bordesholm - Blatt 2847
Gemeinde Wattenbek -   Grundbuch von Brügge - Blatt 270
Gemeinde Negenharrie - Grundbuch von Negenharrie - Blatt 96
Gemeinde Großharrie -  Grundbuch von Bönebüttel - Blatt 564
Stadt Neumünster -     Grundbuch von Neumünster - Blatt 23.001

In den letzten Jahren erwies sich der Landkauf im Dosenmoor als zunehmend schwieriger. Die verbliebenen Eigentümer hielten den Landverkauf entweder für ehrenrührig, hatten abgehobene Vorstellungen vom Kaufpreis, wollten Moorparzellen nur zum Landtausch abgeben oder bekundeten eine tiefe Abneigung gegenüber dem Naturschutz. Auch die Höfefolge, eingetragenes Altenteil, zerstrittene Erbengemeinschaften, verstorbene Eigentümer ohne Erben oder nur die Ansicht einiger Eigentümer, in schlechter werdenden Zeiten wieder Torf stechen zu können, machten den Ankauf beschwerlich, aufwändiger und oftmals unmöglich. Trotz schwieriger Umstände gelang es dem NABU in jedem Jahr wieder einige Flächen zu erwerben. Es gelang sogar, eine vererbte Parzelle aus den USA zurückzukaufen. So ist der NABU Neumünster zum Jahresende 2001 stolzer Eigentümer von 141 Parzellen im Dosenmoor in einer Gesamtgröße von 540.025 qm (54 ha). Die kleinste erworbene Parzelle misst gerade einmal 672 qm, die größte dagegen 13.540 qm. Für den Flächenkauf im Dosenmoor hatte der NABU Neumünster von 1983 bis 2001 etwa 209.000,- DM (106.860 €) aufzubringen. Diese enorme Kraftanstrengung im privaten Naturschutz war nur durch die großzügige Unterstützung der Vereinsmitglieder, Spenden, Basarerlöse und Tombolas möglich. Weiterhin sind Flächenkäufe im Dosenmoor geplant.