Folster
Rainer Folster Garten- u. Landschaftspflege Winterdienst |
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Enenvelde 76 24536 Neumünster Telefon 04321 959716 Mobiltelefon 0174 6841704 |
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Weitere Informationen Winterdienstpflichten für Bürgerinnen und Bürger sind in Neumünster geregelt. Diese sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Neumünster sowie im Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein festgelegt. Schnee oder Glätte sind in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee beziehungsweise entstandene Glätte ist bis 08:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bis 20:00 Uhr müssen die Räumarbeiten so oft wie erforderlich wiederholt werden. Die Streu- und Räumbreite auf Fußwegen sollte mindestens 1,20 Meter betragen. Sind Sie gut auf den Winter vorbereitet? Brauchen Sie Hilfe? Rufen Sie an, wir machen Ihnen ein Angebot für einen Winterdienst. |
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